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CFO aktuell 6, Dezember 2012, Seite 210

„Genehmigtes Kapital“ bei der GmbH

Beschleunigte Equity-Investments von Neuinvestoren

Thomas Trettnak und Heinrich Foglar-Deinhardstein

Die GmbH ist in Österreich die mit Abstand beliebteste Rechtsform unter den Kapitalgesellschaften. Im Rahmen von Equity-Investments, die rasch erfolgen müssen, sticht die AG die GmbH insofern aus, als dem Vorstand einer AG ein genehmigtes Kapital zur Ausgabe junger Aktien an Neuinvestoren eingeräumt werden kann – eine Möglichkeit, die das GmbH-Recht nicht kennt. Mit etwas Phantasie bei der Ausgestaltung lässt sich aber auch bei der GmbH ein ähnliches Ergebnis erzielen. Im Zusammenhang mit der Eigenkapitalfinanzierung einer GmbH ergeben sich gegenüber der AG mitunter Nachteile: Ist angedacht, Dritte als Neuinvestoren im Rahmen einer Kapitalerhöhung als GmbH-Anteilseigner an der GmbH zu beteiligen, muss grundsätzlich der relativ starre und zeitintensive Prozess einer ordentlichen Kapitalerhöhung durchlaufen werden.

1. Zeitintensiv und dennoch unsicher: Die ordentliche Kapitalerhöhung bei der GmbH

Die Kapitalerhöhung bei der GmbH ist ein recht zeitaufwendiges Unterfangen, für das nicht nur die Generalversammlung befasst werden muss, sondern auch die Mitwirkung von Notar, Bank und Firmenbuchgericht erforderlich ist. Bedenkt man, dass bereits die juristische Vorbereitung der Kapitalerhöhu...

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