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bau aktuell 5, September 2023, Seite 188

„Ich persönlich bin von der neuen Ausgabe der ÖNORM B 2110 enttäuscht“

Ing. DDr. Hermann Wenusch, Rechtsanwalt in Rekawinkel und Wien sowie Vorsitzender der zuständigen Arbeitsgruppe des Normenkomitees 015, im Gespräch über die Neuausgabe der ÖNORM B 2110, zum nach wie vor bestehenden Änderungs- und Verbesserungsbedarf, deren Verhältnis zum BVergG 2018 sowie zu baustellenbezogenen Dokumentationspflichten im digitalen Zeitalter.


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Hermann Wenusch ist ein auf Bauwerkvertragsrecht spezialisierter Rechtsanwalt, der neben ­seinem Studium der Rechtswissenschaften und der Betriebswirtschaft auch als ausgebildeter Tiefbautechniker jahrelang in der Baubranche tätig war.
Wenusch ist Autor zahlreicher Publikationen, die in nahezu allen Standardwerken zum Bauwerkvertragsrecht angeführt werden, allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Betriebswirtschaft und Bauwesen, Schiedsrichter, gewerblicher Wirtschaftsmediator, Zwangs- und Insolvenzverwalter.
Zudem ist er Experte des Österreichischen Normungsinstituts, namentlich Leiter der ­Arbeitsgruppe zur Überarbeitung der ÖNORM B 2110 des Normen­komitees 015 (Vergabe und Verdingungs­wesen), und war wesentlich an den letzten Überarbeitung der ÖNORM B 2110, insbesondere auch an der aktuellen Neuausgabe vom M...

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