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iFamZ 6, Dezember 2022, Seite 294

Getrennte Gerichtszuständigkeit bei Geschwistern?

iFamZ 2022/220

§ 111 JN

Im Allgemeinen ist die Pflegschaft für mehrere aus derselben Ehe stammende Kinder bei einem Gericht zu führen. Eine Trennung der Verfahren von Geschwistern ist aber nicht grundsätzlich ausgeschlossen.

(…) Eine Trennung der Obsorgeverfahren von Geschwistern kann etwa dann erfolgen, wenn wegen der vom Pflegschaftsgericht zu regelnden Fragen und des Alters der Kinder ein wechselseitiges Abstimmen von Maßnahmen oder ein besonderer Informationsaustausch nicht mehr im Vordergrund steht (RIS-Justiz RS0047074 [T17]). So wurde die Trennung etwa auch dann für berechtigt erachtet, wenn – wie hier – sich die Lebensmittelpunkte der Geschwister in verschiedenen Bezirksgerichtssprengeln befanden, sich die Minderjährigen in fortgeschrittenem Alter befinden und ein wechselseitiges Abstimmen von Maßnahmen oder ein besonderer Informationsaustausch nicht im Vordergrund steht (OGH 8 Nc 31/15y; 6 Nc 4/17s; RIS-Justiz RS0047300 [T27], RS0047074 [T17]).

Rubrik betreut von: Susanne Beck
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