Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
bau aktuell 6, November 2011, Seite 240

Beweis der Mangelhaftigkeit bei getrennten Vertragsverhältnissen

bauaktuell 2011/15

§ 924 ABGB

1. Gemäß § 924 ABGB leistet der Übergeber Gewähr für Mängel, die bei der Übergabe vorhanden sind. Dies wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, wenn der Mangel innerhalb von sechs Monaten nach der Übergabe hervorkommt.

2. § 924 Satz 2 ABGB betrifft nur die Vermutung des Zeitpunkts der Mangelhaftigkeit, nicht aber der Mangelhaftigkeit an sich.

3. Kann die Ursache der Mangelhaftigkeit in unterschiedlichen Vertragsverhältnissen liegen, muss der Übernehmer den Vertragsgegenstand beweisen, der zum Mangel führte.

Der Kläger kaufte vom Beklagten eine Wohnung in der von diesem als Bauträger errichteten Wohnanlage. Das im Auftrag des Beklagten tätige Installationsunternehmen hatte hinsichtlich der Wasserinstallationen die Zuleitungen zur Wohnung des Klägers bereits verlegt, als die weiteren Installationsarbeiten im Auftrag des Klägers von der Nebenintervenientin übernommen wurden. Diese entfernte verlegte Leitungen wieder, änderte teilweise die Anordnung von Waschbecken, Badewanne und WC und installierte auch ein Pissoir. Vier Monate nach Übergabe der Wohnung wurden in der darunter liegenden Wohnung Wasserflecken sichtbar, zwei Wochen später traten auch in der Wohnung des Klägers Feuchti...

Daten werden geladen...