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bau aktuell 6, November 2010, Seite 253

Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts des Vertragspartners zulässig

bauaktuell 2010/17

§§ 879 Abs 3, 1052 ABGB

1. Im vertraglichen Ausschluss der Zurückhaltung von Zahlungen liegt auch ein vertraglicher Kompensationsausschluss. Derartige Vereinbarungen sind nicht grundsätzlich sittenwidrig.

2. Trotz Vereinbarung eines Zahlungszurückbehaltungs- und Aufrechnungsverbots kann das Beharren auf einem solchen gegen die guten Sitten verstoßen, und zwar nicht nur, wenn das Vorhandensein eines Mangels bereits durch einen gerichtlichen Sachverständigen festgestellt wurde, sondern auch dann, wenn der gewährleistungspflichtige Verkäufer selbst Verbesserungsversuche vorgenommen und dadurch anerkannt hat, dass ein Mangel vorliegt.

3. Trotz vertraglicher Vereinbarung einer Vorleistungspflicht des Werkbestellers kann ein Beharren des Werkunternehmers auf diese Vorleistung sittenwidrig sein, wenn dieses Werk nicht bloß behebbare Mängel aufweist, sondern bei Fälligkeit der Vorleistung bereits klar ist, dass eine unbehebbare Unbrauchbarkeit des Werks vorliegt, und damit feststeht, dass der Werkbesteller nie eine brauchbare, sprich dem Werklohn entsprechende Gegenleistung erhalten kann.

Der Beklagte bestellte bei der Klägerin eine gebrauchte Doppelbesäumkreissäge. Hinsichtlich des Kaufp...

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