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bau aktuell 6, November 2010, Seite 227

Das Partnerschaftsmodell nach der ÖNORM B 2118

Hubert Resch

Der vorliegende Beitrag stellt das Partnerschaftsmodell der ÖNORM B 2118 vor. Die Partnerschaftssitzung bildet – insbesondere bei standardisiert-strukturierter Behandlung der ihr zugewiesenen rechtlichen und wirtschaftlichen Themen – ein sinnvolles Instrument zur beschleunigten Behandlung wechselseitiger Forderungen.

1. Entstehung und Zielsetzung des „Partnerschaftsmodells“

In der Baupraxis bestand und besteht insbesondere bei größeren und vor allem länger dauernden Bauvorhaben oftmals das Problem, dass Mehrkostenforderungen (MKF) teils sehr spät, oftmals erst nach Abschluss des Bauvorhabens, geltend gemacht wurden und werden. Für die Baupraxis – und zwar für beide Vertragspartner – stellt dies, insbesondere bei mehrjährigen Tiefbauvorhaben, einen unbefriedigenden Zustand dar: Die Dokumentation der Forderung war dann in der Regel unzureichend oder bereits schwer auffindbar archiviert; naturgemäß „verdünnt“ sich die Erinnerung der Beteiligten auf beiden Seiten, je länger ein Ereignis zurückliegt, teils waren die bei der Bauabwicklung Beteiligten nicht mehr für den jeweiligen Auftraggeber (AG)/Auftragnehmer (AN) tätig. Zwar galt auch früher schon, dass etwa Behinderungen ab Erkennbarke...

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