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BFGjournal 9, September 2023, Seite 292

Antrag auf Nichtfestsetzung war nur in der ersten Steuererklärung zulässig

Klaus Hirschler, Gottfried Sulz, Christian Oberkleiner und Lukas Bernwieser

Ein gemäß § 16 iVm § 1 Abs 2 UmgrStG idF vor AbgÄG 2015 gestellter Antrag auf Nichtfestsetzung der entstandenen Steuerschuld ist nur in der „ersten“ Abgabenerklärung zulässig. Die Rechtsansicht, ein solcher Nichtfestsetzungsantrag könne bis zur „Rechtsgültigkeit“ des Körperschaftsteuerbescheids gestellt werden, ist für das BFG im Hinblick auf den eindeutigen Gesetzeswortlaut des § 1 Abs 2 UmgrStG idF vor AbgÄG 2015 nicht nachvollziehbar.


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RV/7104767/2015.
§§ 16 iVm 1 Abs 2 UmgrStG, § 6 Z 14 EStG

1. Der Fall

Die in der Schweiz ansässige XY AG (Beschwerdeführerin bzw kurz Bf) war seit dem Jahr 2003 an der in Wien operativ tätigen ABC Ges.m.b.H & Co Nfg KG (kurz AB KG) als Kommanditistin vermögensbeteiligt, wobei die von der AB KG erzielten Ergebnisse jeweils in einem Feststellungsbescheid gemäß § 188 BAO mit Wirkung für sämtliche Beteiligte festgestellt wurden. Das Besteuerungsrecht an den der Bf aufgrund dieser Feststellungsbescheide zugewiesenen Einkünfte stand unstrittig Österreich zu, weshalb der Bf als beschränkt Steuerpflichtiger Körperschaftsteuer vorgeschrieben wurde.

Im betrachtungsgegenständlichen Zeitraum betrug der Mitunternehmeranteil der XY AG 35 %. Mit Sacheinlage- und Einbringungsvertrag vom brachte d...

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