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BFGjournal 4, April 2023, Seite 121

Gruppenbesteuerung

VwGH lässt die Zulässigkeit eines horizontalen Ergebnisausgleichs weiterhin offen

Gerald Ehgartner

Im März 2022 sprach das BFG aus, dass ausländischen EU-Muttergesellschaften auch ohne Erfüllung des gesetzlichen Erfordernisses einer im Firmenbuch eingetragenen inländischen Zweigniederlassung, der die Beteiligung an den inländischen Gruppenmitgliedern zuzurechnen ist, die Bildung einer Unternehmensgruppe nach § 9 KStG offensteht.

Aufgrund der unionsrechtlichen Niederlassungsfreiheit erlaubte das BFG einen horizontalen Verlustausgleich zwischen den inländischen Tochtergesellschaften über das Referenzobjekt der ausländischen EU-Muttergesellschaft.

Der VwGH befasste sich nun mit der gegen das BFG-Erkenntnis eingebrachten (ordentlichen) Amtsrevision.


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RV/7104573/2020, Revision zugelassen; Ro 2022/13/0015 (Aufhebung); RV/7100758/2023, Revision zugelassen.

1. Der Fall

Mit Erkenntnis vom , RV/7104573/2020, ließ das BFG die beantragte Bildung einer Unternehmensgruppe mit einer ausländischen (deutschen) Muttergesellschaft ohne inländische eingetragene Zweigniederlassung als Gruppenträgerin und ihren inländischen Tochtergesellschaften (Schwestergesellschaften) als Gruppenmitglieder – entgegen den Gesetzeswortlaut des § 9 Abs 3 KStG, der diesfalls eine im Firmenbuch ...

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