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BFGjournal 2, Februar 2023, Seite 73

Steuerpflicht des Todesfallkapitals aus liechtensteinischer Pensionskasse beim Hinterbliebenen

Entscheidung: RV/3100009/2023; Revision nicht zugelassen.

Norm: § 25 Abs 1 Z 2 lit b EStG 1988.

Zahlungen von Todesfallkapital einer liechtensteinischen Pensionskasse an einen in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen Hinterbliebenen stellen für diesen steuerpflichtige Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit dar ().

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