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ISR 12, Dezember 2022, Seite 401

Änderung der AO aus Verrechnungspreissicht

Auf dem Weg zu einer schnelleren und kooperativeren Betriebsprüfung?

Björn Heidecke, Janis Sussick und Conrad Marburg

Die Bundesregierung möchte steuerliche Betriebsprüfungen beschleunigen und modernisieren. Hierzu wurde die Abgabenordnung angepasst. Die Änderung der Abgabenordnung wurde am vom Bundestag beschlossen. Die Zustimmung des Bundesrates am gilt als sicher (lag bei Drucklegung dieses Artikels noch nicht vor). . Diese Änderungen betreffen insbesondere die Begrenzung der Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist während laufender Betriebsprüfungen, Vorverlagerung des Zeitpunkts sowie kürzere Fristen zur Vorlage von Verrechnungspreisdokumentationen, die Einführung eines qualifizierten Mitwirkungsverlangens sowie die Kodifizierung der Möglichkeit zur Vereinbarung gemeinsamer Rahmenbedingungen für die Mitwirkung des Steuerpflichtigen mit der Betriebsprüfung . Betriebsprüfer sollen künftige Schwerpunkte für ihre Prüfung benennen. Einige dieser Änderungen stellen Verschärfungen für Steuerpflichtige dar und hinterfragen gängige Praxiskonzepte (z.B. in Bezug auf Verrechnungspreisdokumentationen), andere sind auf eine stärkere Kooperation zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung ausgelegt. Entscheidend für das Erreichen des angestrebten Ziels der Beschleunigung und Modernisi...

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