Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFGjournal 11-12, Dezember 2022, Seite 339

Ist ein in den Anschaffungskosten eines PKW (Tesla) enthaltenes Gratisstrombezugsrecht von den Anschaffungskosten abzuziehen?

Angela Stöger-Frank

Tabelle in neuem Fenster öffnen
RV/5101481/2019; Revision zugelassen, Amtsrevision beim VwGH anhängig zur Zahl Ro 2022/15/0043.

1. Der Fall

Im Jahr 2017 schaffte der Beschwerdeführer (Bf) einen PKW der Marke Tesla, für den ein Vorsteuerabzug zustand, für das Betriebsvermögen an. Der Bf führte eine Angemessenheitsprüfung gemäß § 20 Abs 1 Z 2 lit b EStG 1988 iVm § 1 der PKW-Angemessenheitsverordnung, BGBl II Nr 466/2004 durch und setzte den angemessenen Anteil der Anschaffungskosten des PKW mit 40.000,00 Euro an.

Im Zuge der Einkommensteuerveranlagung setzte das Finanzamt bei Ermittlung des nicht angemessenen Teils der Anschaffungskosten des Fahrzeuges nicht den Wert von 40.000,00 Euro fest, der entsprechend § 1 der PKW-Angemessenheitsverordnung einen Bruttowert inklusive Umsatzsteuer und Normverbrauchsabgabe darstellt, sondern zog den daraus errechnete Nettowert von 33.333,33 Euro heran.

In der Beschwerde war daher strittig, ob es sich bei dem Betrag von 40.000,00 Euro gemäß § 1 PKW-Angemessenheitsverordnung um einen Bruttowert (inklusive Umsatzsteuer und Nova) oder einen Nettowert handle.

Außerdem brachte der Bf beim BFG ergänzend vor, dass bei Erwerb des Fahrzeuges ein für die Lebensdauer des Fahrzeuges und die persönliche Behaltedauer ein geltendes Gratisstrombezugsrecht miterworben wurde, das nicht zu den Anschaffungskost...

Daten werden geladen...