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ISR 12, Dezember 2022, Seite 401

Vorabverständigung über Verrechnungspreise (Advance Pricing Agreement)

Sven-Eric Bärsch und Rainald Vobbe

ZK Art. 28, Art. 29, Art. 30, Art. 31, Art. 78 Abs. 1, Art. 201, Art. 214 Abs. 1, Art. 236 Abs. 1 Unterabs. 1; ZK-DVO Art. 143 Abs. 1, Art. 145 Abs. 2, Art. 148, Art. 878 ff.; Übereinkommen zur Durchführung des Art. VII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens von 1994 Art. 8 Abs. 3

1. Nach der Rechtsprechung des EuGH (, ECLI:EU:C:2017:984, ISR 2018, 214 = ZfZ 2018, 68 – Hamamatsu Photonics Deutschland) lassen es die Art. 28 bis 31 ZK nicht zu, als Zollwert einen vereinbarten Transaktionswert zugrunde zu legen, der sich teilweise aus einem zunächst in Rechnung gestellten und angemeldeten Betrag und teilweise aus einer pauschalen Berichtigung nach Ablauf des Abrechnungszeitraums zusammensetzt, ohne dass sich sagen lässt, ob am Ende des Abrechnungszeitraums diese Berichtigung nach oben oder nach unten erfolgen wird.

S. 408

2. Dies gilt auch für die Wertermittlung nach der Schlussmethode gem. Art. 31 ZK. Denn steht im Zeitpunkt der Annahme der Zollanmeldung nicht fest, ob am Ende des Abrechnungszeitraums überhaupt eine Berichtigung vorzunehmen sein wird und ob, falls dies der Fall ist, die Berichtigung nach oben oder nach unten zu erfolgen hat, dann ist ein...

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