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ISR 12, Dezember 2022, Seite 401

Neue Funktionsverlagerungsverordnung: Materielle und formelle Verschärfungen

Vergleich mit der bisherigen Verordnung, Darstellung der wesentlichen Neuordnungen sowie kritische Anmerkungen

Björn Heidecke und David Sauer

Am trat die Neufassung der Funktionsverlagerungsverordung (FVerlV) in Kraft. Die Neufassung wurde notwendig, da durch das Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz § 1 AStG angepasst und in diesem Zusammenhang die Vorschriften zur Funktionsverlagerung überarbeitet und in § 1 Abs. 3b AStG kodifiziert wurden. Durch den angepassten § 1 Abs. 3b AStG sind Teile der bisherigen FVerlV überflüssig geworden bzw. passten nicht mehr zur Neufassung des Gesetzes. Der Artikel Beitrag fasst den Inhalt der neuen Funktionsverlagerungsverordnung (FVerlV) zusammen und analysiert inwieweit es durch die neue Verordnung zu materiellen und formellen Verschärfungen kommt.

Am trat die Neufassung der Funktionsverlagerungsverordung (FVerlV) in Kraft. Die Neufassung wurde notwendig, da durch das Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz § 1 AStG angepasst und in diesem Zusammenhang die Vorschriften zur Funktionsverlagerung überarbeitet und in § 1 Abs. 3b AStG kodifiziert wurden. Durch den angepassten § 1 Abs. 3b AStG sind Teile der bisherigen FVerlV überflüssig geworden bzw. passten nicht mehr zur Neufassung des Gesetzes. Der Artikel Beitrag fasst den Inhalt der neuen Funktionsverlage...

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