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BFGjournal 11-12, Dezember 2020, Seite 456

Schadenersatz für Telefonkosten an den Arbeitgeber als Werbungskosten

Entscheidung: RV/7101697/2015, Amtsrevision eingebracht.

Norm: § 16 Abs 1 EStG.

(A. S.) – Strittig waren 12.000 Euro an Telefon- bzw Telekommunikationskosten als Werbungskosten. Der Beschwerdeführer (Bf) war Betriebsratsvorsitzender und verursachte bei der dienstlichen Nutzung seines Mobiltelefons bzw der Datenkarte extrem hohe Kosten. Diese Kosten entstanden durch Nutzung im Ausland unter entsprechend schlechten Roaming-Bedingungen, wofür zwar der Arbeitgeber verantwortlich war, weil er für den Bf kein entsprechendes Roaming-Paket abgeschlossen hatte, jedoch hätte der Bf diese senken können, indem er beispielsweise Updates nur über WLAN durchführen hätte können. Möglicherweise führte auch die Verwendung der SIM-Karte im iPhone bzw iPad durch allfällige Synchronisierung zu zusätzlichen Kosten. Eine Privatnutzung konnte der Arbeitgeber offensichtlich nicht nachweisen, diese erschien ihm nur durch die Höhe der Kosten indiziert.

Erwähnenswert ist, dass zwischen dem Bf und seinem Arbeitgeber seit mehreren Jahren ein angespanntes Verhältnis bestand. Der Arbeitgeber klagte den Bf beim zuständigen LG als Arbeits- und Sozialgericht. Da das Verfahren mit einem Vergleich endete, liegt naturg...

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