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BFGjournal 12, Dezember 2018, Seite 457

Mantelkauf bei Umstrukturierung im Konzern

Judith Herdin-Winter

Im vorliegenden Fall war strittig, ob § 8 Abs 4 Z 2 lit c KStG 1988 zum Verlust von Verlustvorträgen führt, wenn eine vormals operativ tätige Gesellschaft im Rahmen einer Umstrukturierung im Konzern eine neue Funktion als vermögensverwaltende Holdinggesellschaft einnimmt.


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RV/7100158/2014, Revision zugelassen und eingebracht (nicht veröffentlicht gem § 23 Abs 3 BFGG)

1. Der Fall

Die operative Geschäftstätigkeit der beschwerdeführenden Konzerngesellschaft wurde aufgrund anhaltender Verluste eingestellt. Aus dieser ehemals ausgeübten Tätigkeit verblieb kein (wesentliches) Vermögen, sämtliche Mitarbeiter schieden aus dem Unternehmen aus.

In weiterer Folge begründete die beschwerdeführende Gesellschaft eine neue Beteiligung. Zum selben Zeitpunkt wurde ein im Beteiligungsmanagement der Konzernmutter tätiger Mitarbeiter zum dritten Geschäftsführer bestellt. Die Anteile an der beschwerdeführenden Gesellschaft wurden konzernintern entgeltlich abgetreten. Es kam zu einer Umbenennung der Gesellschaft, diese wurde als Gruppenträger einer Unternehmensgruppe gem § 9 KStG installiert.

Zwei Geschäftsführer waren aus dem (vormals) operativen Tätigkeitsgebiet der beschwerdeführenden Gesellschaft verblieben. Diese wirkten nach der Umstruktu...

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