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BFGjournal 12, Dezember 2017, Seite 438

Prozess- und Mediationskosten in einem Obsorgestreit als außergewöhnliche Belastung

Bernhard Renner

Der Streit zwischen Kindeseltern über die Aufteilung des Umgangsrechts mit den gemeinsamen Kindern berührt einen Kernbereich menschlichen Lebens. Die Verweigerung des Umgangs mit den eigenen Kindern kann zu einer tatsächlichen Zwangslage führen, die die Anrufung des Gerichts unabdingbar macht. Die dadurch entstandenen Aufwendungen können daher, abweichend vom Normfall, eine außergewöhnliche Belastung darstellen.


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RV/7101794/2017, Revision zugelassen und eingebracht

1. Der Fall

Zwischen der Beschwerdeführerin (Kindesmutter) und dem Kindesvater wurde im beschwerdegegenständlichen Jahr nach deren Trennung eine gerichtliche Obsorgeregelung betreffend den damals dreijährigen gemeinsamen Sohn vereinbart. Im Nachhinein wurde aufgrund von Meinungsverschiedenheiten zwischen den ehemaligen Partnern sowohl eine neuerliche Regelung der Obsorge als auch ein Unterhaltsverfahren beantragt.

Seitens des Gerichts wurde das Verfahren auf Kontaktrecht und Unterhaltszahlungen ausgesetzt und Mediation vereinbart. Die Mediation führte auch zu einer Einigung, die der Kindesvater jedoch widerrief, weshalb das Gerichtsverfahren fortgeführt wurde und im Zeitpunkt der Entscheidung des BFG noch ni...

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