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BFGjournal 12, Dezember 2015, Seite 446

Alternativmedizinische Behandlung als außergewöhnliche Belastung?

Melanie Kittl

Aufwendungen iZm einer Krankheit oder Behinderung können bei der Ermittlung des Einkommens grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung steuermindernd geltend gemacht werden. Handelt es sich jedoch um Kosten, die aus alternativmedizinischen Behandlungsmethoden resultieren, wird deren Abzugsfähigkeit meist versagt. So verneinte auch das BFG die Berücksichtigung von Kosten einer derartigen Behandlungsform nach Erkrankung an einem Mammakarzinom. In der Lehre und Rechtsprechung werden jedoch immer mehr Stimmen laut, die auch die Abzugsfähigkeit für Kosten aufgrund alternativer Behandlungsmethoden bejahen.


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RV/5100903/2013, Revision nicht zugelassen
§§ 34, 35 EStG 1988

1. Der Fall

1.1. Antrag des Abgabepflichtigen

Der Abgabepflichtige beantragte im Rahmen seiner Arbeitnehmerveranlagung ua Kosten für außergewöhnliche Belastungen aus dem Titel der Behinderung für unregelmäßige Ausgaben für Hilfsmittel sowie Kosten der Heilbehandlung ohne Berücksichtigung der zumutbaren Mehrbelastung für seine Ehegattin. Diese litt an einem Mammakarzinom mit der Folge der Entfernung der rechten Brust. Ihre Minderung der Erwerbsfähigkeit wurde daher mit 60 % eingestuft. Sie war im Rahmen einer komple...

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