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BFGjournal 12, Dezember 2014, Seite 472

Benützung eines Kfz in Österreich ohne inländische Zulassung ist widerrechtlich und unterliegt von vornherein der Kfz-Steuer


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Benützung eines Kfz in Österreich ohne inländische Zulassung ist widerrechtlich und unterliegt von vornherein der Kfz-Steuer
RV/6100464/2013, Revision nicht zugelassen

1. Der Fall

Da keine Kraftfahrzeugsteuer selbstberechnet worden war, wurde diese mit Bescheid festgesetzt. Die Beschwerdeführerin brachte vor, dass das Fahrzeug in Deutschland zugelassen und genutzt werde und berief sich auf das Erkenntnis des , wonach jede Unterbrechung der Monatsfrist die Kfz-Steuerpflicht in Österreich unterbreche.

2. Die Entscheidung

Der Kraftfahrzeugsteuer gemäß § 1 Abs. 1 Z 3 KfzStG unterliegen Kraftfahrzeuge, die im Inland auf Straßen mit öffentlichem Verkehr ohne die kraftfahrrechtlich erforderliche Zulassung verwendet werden. Werden Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen von Personen mit Hauptwohnsitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht oder in diesem verwendet, gilt das Fahrzeug gemäß § 82 Abs. 8 KFG bis zum Gegenbeweis mit dem dauernden Standort im Inland. Die Verwendung solcher Fahrzeuge ohne Zulassung ist nur während eines Monats ab der Einbringung in das Bundesgebiet zulässig. Nach dem vom BFG festgestellten Sachverhalt wurde ein Fahrzeug in Österreich er...

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