Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
iFamZ 3, Juni 2022, Seite 142

Mietzins- und Räumungsklage zwischen Ehegatten

iFamZ 2022/115

§ 1096 ABGB

Werden dem einen Ehegatten Räumlichkeiten aufgrund eines während der Ehe abgeschlossenen Bestandvertrags überlassen, kann die eheliche Beistandspflicht einer Räumungsklage nicht entgegenstehen. Ansprüche auf Zuhaltung zulässigerweise geschlossener Vereinbarungen über eheliche Ersparnisse sind im streitigen Verfahren geltend zu machen und nicht an das Außerstreitgericht zu überweisen.

Die Streitteile haben im Jahr 1994 die Ehe geschlossen. Mit Kaufvertrag vom erwarb die Klägerin eine Liegenschaft, auf der die Parteien in der Folge ein Wohnhaus errichteten. (…) Am schlossen die Parteien per einen unbefristeten Mietvertrag über die beiden im Erdgeschoß des Hauses gelegenen Räume und das WC sowie einen Lagerraum im Keller und ein Carport. Vereinbart wurde, dass der Mietgegenstand vom Beklagten ausschließlich zu Bürozwecken (…) genutzt werden darf. Die übrigen Teile des Hauses dienten den Parteien und ihren beiden Kindern als gemeinsame Wohnung. (…) Zwischen den Streitteilen ist seit dem Jahr 2017 beim Erstgericht ein Scheidungsverfahren anhängig. In einem anderen Verfahren vor dem Erstgericht schlossen sie am S. 143einen Vergleich, in dem der Auszug der Kläge...

Daten werden geladen...