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IRZ 12, Dezember 2022, Seite 547

Ertragsteuerinformationsbericht – Erweiterung der Berichterstattung um steuerliche Aspekte mit einem weiteren gesonderten Bericht

Stefan Müller und Sarah Müller

Auf Basis europäischer Vorgaben (Richtlinie (EU) 2021/2101), die wiederum ihren Ursprung in dem im Jahr 2012 von den G20 angeregten und der OECD beschlossenen Aktionsplan zu Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) haben, müssen die nationalen Gesetzgeber Folgendes beachten: Bis zum sind multinationale umsatzstarke Unternehmen und Konzerne, die in der EU entweder ansässig sind oder aber Tochterunternehmen oder Zweigniederlassungen einer bestimmten Größe haben, gesetzlich zu verpflichten, einen gesonderten Ertragsteuerinformationsbericht außerhalb von Anhang und Lagebericht zu veröffentlichen. Dies soll dann für nach dem beginnende Geschäftsjahre Wirkung erlangen. Am hat das deutsche Bundesministerium für Justiz (BMJ) einen Referentenentwurf dazu vorgelegt, der nur bis zum kommentiert werden konnte und dann in das Gesetzgebungsverfahren Eingang gefunden hat. Dabei gehen die geforderten Inhalte über die reine Angabe der länderbezogen aufgegliederten Ertragsteuerinformationen deutlich hinaus.

Im Folgenden werden die Grundsachverhalte der neuen Transparenzverpflichtung analysiert, mit bestehenden bzw. angekündigten weiteren Regulierungen in Verbin...

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