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IRZ 5, Mai 2024, Seite 205

Zum EFRAG-Entwurf für einen VSME ESRS

Der Unionsgesetzgeber ist gefordert!

Peter Hommelhoff und Sina Allgeier

Am hat die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) den Entwurf eines Standards für die CSRD-Nachhaltigkeitsberichterstattung der KMU fernab des Kapitalmarkts, den VSME ESRS, zur Konsultation bis Ende Mai 2024 vorgelegt. Dieser grundsätzlich begrüßenswerte, obgleich in der CSRD nicht angelegte Vorstoß der EFRAG vermag das lückenhafte KMU-Konzept der CSRD allein nicht zu heilen und offenbart zugleich: Der Unionsgesetzgeber täte selbst gut daran, die CSRD umgehend mit Blick auf die KMU zu überarbeiten und zu ergänzen.

1. Die fehlende Inpflichtnahme der kapitalmarktfernen KMU

In der Europäischen Union hat die Richtlinie hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, die CSRD, insgesamt 49.000 Unternehmen verpflichten lassen, jährlich innerhalb ihres Lageberichts darüber zu informieren, wie sich ihre Aktivitäten auf bestimmte Nachhaltigkeitsaspekte auswirken, und umgekehrt, wie sich diese Aspekte auf das Unternehmen, seinen Geschäftsverlauf, sein Geschäftsergebnis und seine Lage auswirken. Allerdings trifft diese Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von der Gesamtheit aller mehr als 24 Millionen EU-Unternehmen nur einen kleinst...

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