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ASoK 5, Mai 2024, Seite 202

DBA-Kausalitätsprinzip und Ansässigkeitsverlagerung

BFH , I R 11/20, ecolex 2023/557 (Schragl); ; Schuster, Progressionsvorbehalt und Kausalitätsprinzip, PV-Info 2/2023, 26.

Fließen Einkünfte, die in einem anderen Staat erarbeitet wurden, erst nach einer Ansässigkeitsverlagerung nach Österreich zu (dies kann zB Stock-Options, Prämien oder das Urlaubsentgelt betreffen), ergibt sich nach der angeführten Rechtsprechung auf Grundlage der Drei-Stufen-Technik Folgendes:

1. Aus innerstaatlicher Sicht ist das Zuflussprinzip maßgeblich. Entscheidend ist, wo sich die Ansässigkeit im Zeitpunkt der steuerlichen Erfassung (= des Zuflusses) des lohnwerten Vorteils befand.

2. Die DBA-rechtliche Zuteilung des Besteuerungsrechts richtet sich gemäß dem Kausalitätsprinzip danach, wo die Einkünfte erarbeitet werden. Das Besteuerungsrecht des anderen Staates, in dem die Einkünfte erarbeitet wurden, bleibt daher auch dann erhalten, wenn der Arbeitnehmer diesen Staat im Zeitpunkt der Vergütungsauszahlung bereits verlassen hat.

3. Wenn sich die DBA-rechtliche Ansässigkeit im Zeitpunkt des Zuflusses in Österreich befand, muss Österreich ein DBA-konforme Entlastung von der Doppelbesteuerung gewähren. Das Kausalitätsprinzip hat hin...

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