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ASoK 5, Mai 2024, Seite 201

Angemessenheit von Schmutz- bzw Gefahrenzulage für Rauchfangkehrer

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In den Praxis-News vom Jänner 2022 (ASoK 2022, 35) wurde darüber berichtet, dass der VwGH Erkenntnisse des BFG aufgehoben hat, weil diese davon ausgegangen S. 202 sind, dass der Mittelwert der in den Kollektivverträgen bundesländerweise unterschiedlichen, in Prozent vom Gehalt bemessenen Schmutzzulagen als angemessen anzusehen ist.

Der VwGH hielt fest, dass bei der Beurteilung der Angemessenheit einer Schmutzzulage auf den Sach- und Zeit(mehr)aufwand abzustellen ist, der dem Arbeitnehmer durch die Verschmutzung bzw deren Beseitigung erwächst. Eine pauschale Schmutzzulage wird demnach diesem Abgeltungsgedanken näher kommen als ein bestimmter Prozentsatz vom Gehalt, weil die angeführten Kosten nicht linear mit dem Gehalt ansteigen werden.

Im fortgesetzten Verfahren hat sich das BFG ausführlich mit den angeführten Reinigungskosten auseinandergesetzt und ist zum Ergebnis gelangt, dass der geschätzte übliche Gesamtaufwand, und zwar unabhängig davon, ob die Reinigung der Kleidung primär im eigenen Haushalt oder in einer Wäscherei erfolgt, für das Jahr 2009 maximal 2.125 Euro und für das Jahr 2010 maximal 2.170 Euro ausmacht, sodass den Rauchfangkehrern darüber hin...

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