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ASoK 5, Mai 2024, Seite 190

Arbeitslosigkeit in Fällen mit Auslandsbezug

Zuständigkeit und Berechnung der Leistung

Andreas Gerhartl

Arbeitslosigkeit kann auch nach Beendigung einer im (EU-)Ausland ausgeübten Tätigkeit eintreten. Bei Bestehen eines solchen Auslandsbezugs stellt sich daher die Frage, ob die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen bzw die Berechnung der Leistung nach österreichischem Recht zu beurteilen ist bzw zu erfolgen hat. Dabei kommt es auf ein Zusammenspiel unionsrechtlicher und innerstaatlicher Vorschriften an.

1. Einleitung

Der Versicherungsfall der Arbeitslosigkeit unterscheidet sich insofern von anderen Tatbeständen, in denen sich ein (versichertes) Risiko der sozialen Sicherheit verwirklicht, als die Beschäftigung bei diesem Szenario bereits wieder beendet ist (andernfalls läge keine Arbeitslosigkeit vor). Es kommt daher in diesen Konstellationen häufiger vor, dass jemand im Ausland gearbeitet hat, aber nach Beendigung der Beschäftigung wieder in seinen Wohnsitzstaat, also ins Inland, zurückkehrt.

Anders verhält es sich dagegen beispielweise, wenn ein Arbeitnehmer (bei Vorliegen eines Auslandsbezugs) im aufrechten Arbeitsverhältnis erkrankt und Leistungen aus der Krankenversicherung bezieht. In diesem Fall bleibt das Beschäftigungsverhältnis aufrecht und es treten aufgrund der Erkrankung a...

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