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AVR 2, April 2024, Seite 50

Die Zulässigkeit der Revision beim VwGH bei geänderter Rechtslage

Michael Lang

Mit Beschluss vom , Ro 2021/13/0019, wies der VwGH eine vom BFG zugelassene Revision zurück. Es ging um mehrere abgabenrechtliche Fragen. Unter anderem führte das BFG aus, dass „zur Rechtsfrage, ob bei außerhalb der Europäischen Union errichteten Drittstaatsgesellschaften mit Verlagerung des Verwaltungssitzes nach Österreich die unbeschränkte österreichische Körperschaftsteuerpflicht ungeachtet des Umstandes gegeben sei, dass sie nach österreichischem internationalen Privatrecht als solche nicht rechtsfähig sei, […] keine Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes“ bestehe. Der VwGH hielt dem entgegen: „Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs liegt eine Rechtsfrage im Sinne des Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht vor, wenn eine für die Entscheidung über die Revision präjudizielle Bestimmung bereits außer Kraft getreten ist und es angesichts eines nur mehr kleinen Kreises potentiell Betroffener nicht wahrscheinlich ist, dass noch über eine nennenswerte Anzahl vergleichbarer Fälle zu entscheiden sein wird (vgl. ; , Ra 2021/15/0045, je mwN). Dass die aufgeworfene Frage, ob eine nach dem Recht eines Drittstaates errichtete Gesellschaft, deren Ort der Geschäftsleitung ...

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