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iFamZ 3, Juni 2022, Seite 121

Abschlag für überdurchschnittliches Kontaktrecht

iFamZ 2022/76

§ 231 ABGB

Betreut der Vater das Kind an 123 Tagen im Jahr – das sind rund 2,4 Tage pro Woche –, hält sich der von den Vorinstanzen angenommene Abschlag von 20 % für die über das übliche Kontaktrecht hinausgehende Erbringung von Naturalunterhalt innerhalb der Grundsätze der bisherigen Rsp, auch wenn zweifellos – einzelfallbezogen – in der Rsp auch höhere Abzüge anzutreffen sind (zB 8 Ob 69/15b, 10 Ob 41/17b).

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
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