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RWK 4, 15. April 2024, Seite 149

Unterlassene Offenlegung im Firmenbuch

Auswirkung auf die Abschlussprüfung

Roman Rohatschek und Marcel Steller

Aktuell gibt es eine breite Diskussion (auch in den Medien) zu den Offenlegungsvorschriften und einer möglichen Verschärfung der Zwangsstrafen bei unterlassener Offenlegung im Firmenbuch. Gleichzeitig werden im Rahmen dieser Diskussionen auch die Auswirkungen einer unterlassenen Offenlegung auf die Abschlussprüfung hinterfragt. Im vorliegenden Beitrag werden diese Auswirkungen auf Basis der bestehenden Rechtslage dargelegt.

1. Gesetzlicher Rahmen

1.1. Offenlegung

Die Offenlegungsbestimmungen für den Jahresabschluss und Lagebericht finden sich in § 277 UGB, jene für die Konzernabschluss sind in § 280 UGB geregelt. Die von den gesetzlichen Vertretern einer Kapitalgesellschaft offenzulegenden Unterlagen sind in nachfolgender Tabelle dargestellt, die Aufstellung stellt die Maximalanforderung dar:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Jahresabschluss
Konzernabschluss
Lagebericht
Konzernlagebericht
Gesonderter nichtfinanzieller Bericht
konsolidierter nichtfinanzieller Bericht
Corporate-Governance-Bericht
konsolidierter Corporate-Governance-Bericht
Bericht über Zahlungen an staatliche Stellen
konsolidierter Bericht über Zahlungen an staatliche Stellen
Bestätigungsvermerk
Bestätigungsvermerk

Für die Offenlegung sind entsprechende Größenerleichterungen in § 278 UGB enth...

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