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RWK 4, 15. April 2024, Seite 138

Digitales Tagging der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Aktuelle Entwicklungen und Praxiseinblicke in die elektronische Nachhaltigkeitsberichterstattung

Christian Sikora, Katharina Schönauer und Jakob Haltmeyer

Durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) müssen betroffene Unternehmen ihren Lagebericht in Zukunft in einem maschinenlesbaren Berichtsformat veröffentlichen und ihre Nachhaltigkeitsinformationen entsprechend kennzeichnen („taggen“). Dies ist für börsenotierte Unternehmen keine neue Übung, da diese bereits seit dem Geschäftsjahr 2020 verpflichtet sind, ihre Jahresfinanzberichte bzw Konzernabschlüsse aufgrund der ESEF-Verordnung im digitalen XHTML-Format zu veröffentlichen. Neu ist jedoch der durch die CSRD erweiterte Anwenderkreis, der sich mit der digitalen Berichterstattung auseinandersetzen muss. Hierzu veröffentlichte die EFRAG am die Konsultationsentwürfe für das zukünftige digitale Tagging der Nachhaltigkeitsberichterstattung.

1. Regulatorischer Rahmen und aktuelle Entwicklungen

Die CSRD erweitert durch Art 29d Abs 1 die bereits länger bestehende Bilanzrichtlinie 2013/34/EU und verpflichtet Unternehmen, die der Richtlinie unterliegen, ihren Lagebericht im digitalen XHTML-Format (Extensible Hypertext Markup Language) offenzulegen und extern mit begrenzter Sicherheit auditieren zu lassen. Darüber hinaus müssen die Informationen, die im Zusammenhang mit der N...

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