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SWK 12, 20. April 2024, Seite 589

Zoll & Steuern im Außenhandel – aktuelle Entwicklungen im ersten Quartal 2024

Gesetzgebung – Rechtsprechung – Finanzverwaltung

Thomas Bieber und Peter Pichler

Die zweite Ausgabe des Updates „Zoll & Steuern im Außenhandel“ befasst sich mit aktueller Judikatur, Aussagen der Finanzverwaltung sowie gesetzlichen Neuentwicklungen des ersten Quartals 2024.

1. Zollrecht

1.1. Widerruf einer verbindlichen Zolltarifauskunft

Entscheidung: RV/7200025/2023; Revision nicht zugelassen.

Norm: Art 34 Abs 5 UZK.

Im gegenständlichen Fall wurden gegenüber der Beschwerdeführerin erteilte verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) durch das Zollamt Österreich nachträglich widerrufen, weil sich die ursprünglichen Einreihungsentscheidungen nach Konsultierung des EU-Ausschusses für den Zollkodex als unrichtig herausstellten. Gegen diesen Widerruf legte die Beschwerdeführerin Beschwerde ein.

Das BFG hält in seinem Erkenntnis vom , RV/7200025/2023, unter Bezugnahme auf Art 34 Abs 5 UZK fest, dass vZTA-Entscheidungen nach den Voraussetzungen des Art 23 Abs 3 UZK und Art 28 UZK widerrufen werden können. Art 23 Abs 3 UZK bestimmt ua, dass die Zollbehörden, die eine Entscheidung getroffen haben, diese jederzeit zurücknehmen, ändern oder widerrufen können, sofern sie den zollrechtlichen Bestimmungen widerspricht. Nach Art 28 Abs 1 lit a UZK wird eine begünstigend...

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