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iFamZ 2, April 2024, Seite 86

Miteigentum und Räumungsklage der Ex-Ehegattin gegen die Lebensgefährtin ihres Ex-Ehegatten

iFamZ 2024/66

Astrid Deixler-Hübner

§§ 828, 833 ABGB

Da dem Miteigentümer die Erhebung einer Räumungsklage gegen titellose Benützer ohne Zustimmung der übrigen nur zusteht, wenn er sich nicht in Widerspruch zu ihnen setzt, fehlt dem Eingriff eines Dritten die Eigenmacht schon dann, wenn nur ein Miteigentümer den Eingriff gestattet hat, etwa: das Zusammenleben mit der Lebensgefährtin in einem Einfamilienhaus.

Die Klägerin und ihr geschiedener Ehegatte (…) sind je zur Hälfte Miteigentümer einer Liegenschaft in Wien, samt darauf errichtetem Einfamilienhaus (…).

Anlässlich des Auszugs des Ex-Ehegatten zum Jahreswechsel 2019/2020 wurde zwischen der Klägerin und ihrem Ex-Mann die zukünftige Benutzung der Ehewohnung und des Einfamilienhauses nicht thematisiert. (…) Im Jahr 2020 erfuhr die Klägerin erstmals definitiv davon, dass die Beklagte die Lebensgefährtin ihres geschiedenen Ehegatten ist. (…). Die Klägerin hat nie ihre Zustimmung zur Benützung der Liegenschaft durch die Beklagte erteilt.

Die Klägerin begehrt mit ihrer am eingebrachten Klage, die Beklagte schuldig zu erkennen, ihr die Liegenschaft binnen 14 Tagen geräumt von eigenen Fahrnissen zu übergeben. Die Beklagte beantragte Klageabweisung. Es...

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