Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
iFamZ 2, April 2024, Seite 72

Verbot der Kumulierung von Familienleistungen

iFamZ 2024/53

§ 6 Abs 3 KBGG; Art 10 VO (EG) 883/2004

Sowohl nach nationalem Recht als auch nach Unionsrecht setzen die Antikumulierungsbestimmungen das Zusammentreffen von vergleichbaren (gleichartigen) Leistungen aus zwei Staaten voraus. Vergleichbar sind Leistungen dann, wenn sie einander in Funktion und Struktur (Zweck, Berechnungsgrundlage, Voraussetzungen für ihre Gewährung) im Wesentlichen entsprechen. Liegen vergleichbare Familienleistungen nicht vor, ist der Anspruch einer in Österreich wohnhaften Grenzgängerin in die Slowakei auf pauschales Kinderbetreuungsgeld nach nationalem österreichischen Recht zu bejahen.

Rubrik betreut von: Matthias Neumayr
Daten werden geladen...