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RWK 3, 15. März 2024, Seite 101

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)

Praxistipps für die Berichtspflicht in der Übergangsphase

Catharina Ahmadi

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CO2-Grenzausgleichsmechanismus auf Basis der CBAM-Verordnung; in Folge CBAM-VO) ist ein Klimaschutzinstrument, das gemeinsam mit dem Europäischen Emissionshandel (EU-ETS) Bestandteil des Fit-for-55-Pakets der EU ist. Es soll sicherstellen, dass die Europäische Union ihre Treibhausgas-Emissionen bis 2030 um 55 Prozent gegenüber dem Level von 1990 senkt und im Jahre 2050 CO2-Neutralität erreicht.

Die CBAM-VO zielt darauf ab, den von europäischen Produzenten gezahlten CO2-Preis auf importierte Waren auszuweiten und somit ungleiche Standards in der weltweiten CO2-Bepreisung auszugleichen. Die CBAM-VO überträgt den Importeuren von CBAM-Waren (in Anhang 2 der Verordnung definiert) die Verpflichtung, die Menge an importierten CBAM-Waren und die am Herstellungsort entstandenen CO2-Emissionen anzugeben und im Falle einer unterschiedlichen Bepreisung der Emissionen den Differenzbetrag in Form von zu erwerbenden Zertifikaten auszugleichen. Dadurch soll ein Anreiz für europäische Unternehmen geschaffen werden, dass diese ihre Produktion von CO2-intensiven Waren nicht ins Ausland verlagern (carbon leakage). Gleichzeitig soll die Wettbewerbsneutralität zwis...

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