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bau aktuell 2, März 2024, Seite 45

Die Wiener Bauordnungsnovelle 2023 – ein Wien, wie wir es sicher nicht wollen

Ein Kommentar

Jörg Ulreich

Mit dem Ziel, den Herausforderungen der klimatischen und gesellschaftlichen Entwicklungen der letzten Jahre zu begegnen und dabei besonders dem Altbauschutz, der Zweckentfremdung von Wohnraum, dem Ausbau und Maßnahmen zur Entsiegelung, der Dekarbonisierung und Begrünungen für Wien gerecht zu werden, wurde die Wiener Bauordnungsnovelle 2023 sehr ambitioniert vorgestellt und damit auch besonders von den Wienern positiv aufgenommen.

Jetzt, nach ihrem Inkrafttreten, zeigt die Praxis, dass sich die Befürchtungen der Immobilienwirtschaft und der Experten leider bestätigen. In vielen Bereichen verfehlen die novellierten Vorschriften das Ziel.

Beim Altbauschutz möchte ich gerne ein bisschen ausholen:

Bis 2009 war der Abriss von Zinshäusern außerhalb von Schutzzonen ohne Bewilligung möglich, doch Bauwerber entschieden sich oft für eine Aufstockung der Gebäude mit einer Förderung, weil dadurch die Baukosten auf wesentlich kürzere Zeit abgeschrieben werden konnten. Der Erhalt der alten, feuchten Mauern und deren Verstärkung mit Epoxidharzen waren aber alles andere als ökologisch. In der Folge beendete die Stadt Wien diesen Unsinn und stellte die Förderung auf die Totalsanierung mit bis zu 100 % ...

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