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iFamZ 6, Dezember 2021, Seite 338

Schulexkursion nach Irland: Kein Arbeitsunfall (Schülerunfall) bei Pub-Besuch

iFamZ 2021/249

§ 175 Abs 4 und 5 ASVG

Bei Schulveranstaltungen erstreckt sich der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung nicht auf die gesamte Zeit der Schulveranstaltung. Vielmehr muss sich der Unfall bei einer Tätigkeit ereignet haben, die im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der Schulveranstaltung steht. Die Tätigkeit muss einem vernünftigen Menschen als Ausübung der Ausbildung erscheinen, und sie muss vom Handelnden in dieser Intention entfaltet werden.

Der 2001 geborene S war als Schüler einer Höheren Technischen Bundeslehr- und Versuchsanstalt im Februar 2020 im Rahmen eines zweiwöchigen Work-Placements-Aufenthalts, einer Schulveranstaltung, mit weiteren Schülern seiner Schulklasse in Irland, um die Sprachkenntnisse zu verbessern und um (in Form eines Projekts) in dort ansässigen Betrieben zu arbeiten. Der Kläger war bei Gasteltern untergebracht. Am letzten Abend suchte etwa die Hälfte bis zwei Drittel der Schüler im Rahmen ihrer Freizeit ein Pub auf, um die Reise ausklingen zu lassen. Der Pub-Besuch wurde nicht von den Lehrern organisiert. Weder die Lehrer noch die Gasteltern waren beim Treffen im Pub anwesend. Auf seinem zu Fuß vom Pub zu seiner Unterkunft...

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