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iFamZ 6, Dezember 2021, Seite 334

Obsorgeentziehung im Teilbereich Vermögensverwaltung

iFamZ 2021/245

S. 334 § 181 ABGB

Zwar stellt ein Belastungs- und Veräußerungsverbot kein Vermögensobjekt dar, die daraus erlangte Rechtsposition eines Kindes als Verbotsberechtigtem in Bezug auf die Hälfteanteile seiner Eltern an der Liegenschaft mit dem Haus, in dem sie wohnen, vermittelt aber geldwerte Rechte, die zum „Vermögen“ des Kindes gehören.

Die Minderjährigen entstammen der mittlerweile aufgelösten Lebensgemeinschaft ihrer Eltern, die Obsorge für F. kommt beiden Eltern gemeinsam, für C. hingegen nur der Mutter allein zu.

Seit Auflösung der Lebensgemeinschaft kam es zu heftigen Streitigkeiten der Eltern. Ihr Konflikt, der nicht nur die Obsorge für beide Kinder, sondern auch vermögensrechtliche Themen und den Umstand betrifft, dass die Mutter eine Lebensgemeinschaft mit ihrem Arbeitgeber, dem ehemaligen Rechtsfreund beider Eltern aufgenommen hat, ist mittlerweile hoch eskaliert.

Ob der im Hälfteeigentum der Eltern stehenden Liegenschaft mit dem Haus, in dem sie mit den Minderjährigen wohnten, war auf den Miteigentumsanteilen der Eltern jeweils ein Belastungs- und Veräußerungsverbot für beide Minderjährige einverleibt. Die Mutter wurde im Herbst 2020 von einer Gläubigerin beim LG ...

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