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ASoK 4, April 2024, Seite 159

Plattformbeschäftigte: Rat bestätigt Einigung über neue Vorschriften zur Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen

Die für Beschäftigung und Soziales zuständigen Minister der EU haben am die vorläufige Einigung über die Richtlinie über Plattformarbeit bestätigt, die am zwischen dem Ratsvorsitz und den Verhandlungsführern des Europäischen Parlaments erzielt wurde. Mit dem EU-Rechtsakt sollen die Arbeitsbedingungen verbessert und die Verwendung von Algorithmen durch digitale Arbeitsplattformen reguliert werden.

Durch die Richtlinie wird die Verwendung von Algorithmen für die Personalverwaltung transparenter gemacht und sichergestellt, dass automatisierte Systeme von qualifiziertem Personal überwacht werden und Beschäftigte das Recht haben, automatisierte Entscheidungen anzufechten. Sie wird auch dazu beitragen, den Beschäftigungsstatus von Personen, die für Plattformen arbeiten, korrekt zu bestimmen, wodurch diese in die Lage versetzt werden, alle ihnen zustehenden Arbeitnehmerrechte in Anspruch zu nehmen.

Der vereinbarte Text sorgt für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Achtung der nationalen Arbeitssysteme und der Gewährleistung von Mindeststandards für den Schutz der mehr als 28 Mio Menschen, die über digitale Arbeitsplattformen in der gesamten EU arbeiten.

Im Mittelpunkt des Kompromisste...

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