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ASoK 12, Dezember 2017, Seite 471

Pensionsanpassungsgesetz 2018

Annemarie Masilko

Mit dem Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz und das Bezügegesetz geändert werden (Pensionsanpassungsgesetz 2018 – PAG 2018), BGBl I 2017/151, wird eine der Höhe nach gestaffelte Pensionsanpassung 2018 geschaffen. Darüber hinaus sind eine Erhöhung der Entgeltfortzahlungszuschüsse an Kleinunternehmer und eine Erweiterung der Unterstützungsleistung für nach dem GSVG Versicherte bei Arbeitsunfähigkeit vorgesehen.

Zu den Maßnahmen im Einzelnen:

1. Pensionsanpassung 2018

Betroffene Bestimmungen: § 711 ASVG; § 369 GSVG; § 362 BSVG; § 41 Abs 4 und § 41a Abs 1 PG 1965; § 11 Abs 5 BThPG; § 37 Abs 4 und § 60 Abs 6 BB-PG §§ 31, 34 Abs 4, § 44 Abs 1 und § 44k Bezügegesetz.

Abweichend von § 108h ASVG ist die Pensionsanpassung für das Kalenderjahr 2018 nicht mit dem Anpassungsfaktor (1,016), sondern gestaffelt vorzunehmen. Zu erhöhen ist das Gesamtpensionseinkommen; bei Bezug mehrerer Leistungen ist der Erhöhungsbetrag auf die einzelne Leistung im Verhältnis der Leistungen zueinander aufzuteilen.

Das Gesamtpensionseinkommen ist zu erhöhen,

  • wenn es nicht mehr al...

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