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iFamZ 6, Dezember 2021, Seite 316

Die neue Sterbeverfügung im Überblick

Ulrich Pesendorfer

Das Bundesgesetz, mit dem ein Sterbeverfügungsgesetz (StVfG) erlassen und das Suchtmittelgesetz sowie das Strafgesetzbuch geändert werden, setzt das VfGH-Erkenntnis zur Sterbehilfe mit um. In der Folge wird die neue Rechtslage im Überblick dargestellt.

I. Allgemeines

Die Suizidassistenz wird unter Sicherstellung eines freien und selbstbestimmten Willens sowie weiteren Absicherungsmechanismen neu geregelt. Vorgesehen ist ein zweistufiges Modell, nämlich die Aufklärung durch zwei ärztliche Personen und die Errichtung der Sterbeverfügung bei einer Notar*in oder einer rechtskundigen Mitarbeiter*in der Patientenanwaltschaft. Die Inanspruchnahme der Suizidassistenz ist auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt. Die Ausführung erfolgt im privaten Rahmen samt Grundsatz der Freiwilligkeit der hilfeleistenden Person. Im StGB wird die Strafbarkeit der Hilfeleistung zur Selbsttötung neu geregelt.

II. Sterbeverfügungsgesetz (StVfG)

A. Gesetzessystematik

Das StVfG nimmt unverkennbar Anleihe am Patientenverfügungs-Gesetz (PatVG). Es kann demgemäß – etwa zu den allgemeinen Bestimmungen, zur Aufklärung durch zwei ärztliche Personen oder zur Wirksamkeit – auch zur Auslegung herangezogen werden. Das StVfG gliedert sich in drei Abschnitte, nämlich in 1. Allgemeine Bestimmungen (§...

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