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iFamZ 4, August 2022, Seite 197

Verbücherung des Abhandlungsergebnisses

iFamZ 2022/153

§§ 178, 181, 182 AußStrG; § 136 GBG

Ein mit dem Hinweis auf ein Erbteilungsübereinkommen gefasster rechtskräftiger Einantwortungsbeschluss ist taugliche Grundlage für die Verbücherung des damit dokumentierten Eigentumsübergangs an die Erben; der Vorlage des Erbteilungsübereinkommens bedarf es nicht.

Hat das Verlassenschaftsgericht in Überschreitung seiner Kompetenzen eine Amtsbestätigung über erst zu begründende Rechte ausgestellt, so hindert die Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung das selbständige Prüfungsrecht des Grundbuchsgerichts.

[1] Ob einer Liegenschaft ist je zur Hälfte das Eigentumsrecht für die Antragstellerin und den am verstorbenen J. einverleibt. Die Antragstellerin ist als seine Witwe Erbin, weiterer Erbe ist deren gemeinsamer Sohn, der mj S.

[2] Die Antragstellerin begehrte unter Vorlage des Einantwortungsbeschlusses des Verlassenschaftsgerichts vom ob dem Hälfteanteil des Verstorbenen ihr Eigentumsrecht einzuverleiben, die beiden Anteile zusammenzuziehen und auf der gesamten Liegenschaft das Pfandrecht für die Erbteilsforderung von 70.000 € sA für ihren Sohn einzuverleiben.

[3] In dem von ihr vorgelegten Einantwortungsbeschluss heißt es auszugsweise:

„2....

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