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ZWF 2, März 2024, Seite 75

Abgabenerhöhung nach § 29 Abs 6 FinStrG: Selbstanzeige „anlässlich“ der angekündigten Prüfungsmaßnahme?

§ 29 Abs 6 FinStrG

Der Zeitpunkt der Ankündigung einer abgabenbehördlichen Prüfungsmaßnahme ist die zeitliche Grenze, zu der eine strafbefreiende Selbstanzeige nicht mehr ohne eine Abgabenerhöhung denkbar ist. Dem Gesetzgeber kann nicht die Absicht unterstellt werden, dass er mit der Novellierung des § 29 Abs 6 FinStrG eine Unschärfe dahingehend schaffen wollte, dass es für die Festsetzung einer Abgabenerhöhung darauf ankommt, ob der Selbstanzeiger nicht schon unabhängig von einer allfälligen Prüfungsmaßnahme an einer Selbstanzeige arbeitete, deren Erstattung – aus welchen Gründen auch immer – erst nach der Ankündigung einer abgabenbehördlichen Prüfungsmaßnahme erfolgen konnte. Das Wort „anlässlich“ des § 29 Abs 6 FinStrG ist daher in einer engen Sichtweise so zu interpretieren, dass nur Selbstanzeigen, die vor einer Ankündigung einer abgabenbehördlichen Prüfungsmaßnahme erstattet werden, strafbefreiende Wirkung ohne die Festsetzung und Entrichtung einer Abgabenerhöhung entfalten können.

Sachverhalt: Am wurde von der Beschwerdeführerin erkannt, dass steuerliche Betriebsausgabenabzugsverbote nicht beachtet wurden und die eingereichten Körperschaftsteuererklärungen für die Jahre 2015 bis 2018 insoweit unri...

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