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ZWF 2, März 2024, Seite 73

Entziehung der Gewerbeberechtigung: Negative Prognose trotz jahrelangen Wohlverhaltens

§§ 13 Abs 1 Z 1 lit b, 87 Abs 1 Z 1 GewO

Insofern der Revisionswerber vorbringt, das Verwaltungsgericht verkenne das jahrelange Wohlverhalten des Revisionswerbers, ist auf die Rechtsprechung des VwGH hinzuweisen, wonach die Erstellung einer Prognose, die für die Frage der Berechtigung der Entziehung der Gewerbeberechtigung anzustellen ist, von den Umständen des Einzelfalls abhängt, die jeweils einer Gesamtbetrachtung zu unterziehen sind. Eine schematische Festlegung betreffend die Dauer des erforderlichen Wohlverhaltens ist in diesem Zusammenhang nicht angebracht, weil auch diese immer im Kontext zu den anderen jeweils vorliegenden Umständen zu betrachten ist […].

Sachverhalt: Der ein Kaffeehaus in der Stadt Salzburg betreibende Revisionswerber nahm über einige Jahre nicht alle Einnahmen/Umsätze in seine Buchhaltung auf und verkürzte dadurch Einkommen-/Umsatzsteuer in einem Ausmaß von insgesamt über 300.000 €. Wegen zahlreicher Abgabenhinterziehungen wurde er vom LG Salzburg zu einer Geldstrafe iHv 250.000 € verurteilt, wobei ein Teil der verhängten Geldstrafe im Ausmaß von 125.000 € unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehe...

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