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SWK 10, 1. April 2024, Seite 524

Wirksame Zustellung des an den materiellen Empfänger zu Handen eines (anderen) formellen Empfängers gerichteten Bescheides

Entscheidung: Ra 2023/13/0028 (Zurückweisung der Parteirevision).

Normen: §§ 5, 6, 16 WiEReG.

Sachverhalt und Verfahren: Das Finanzamt forderte eine GmbH unter Androhung einer Zwangsstrafe auf, eine Meldung nach § 5 WiEReG nachzuholen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist setzte das Finanzamt eine Zwangsstrafe fest und wiederholte die Aufforderung zur Vornahme der Meldung.

Das BFG wies die Beschwerde – in der eingewendet wurde, die Aufforderung sei nicht zugestellt worden – ab und führte aus, sowohl die Aufforderung als auch der Zwangsstrafenbescheid seien in die Databox der steuerlichen Vertreterin der GmbH zugestellt worden.

Rechtliche Beurteilung: Zur Zulässigkeit wird zunächst geltend gemacht, die Revisionswerberin sei von der Meldung gemäß § 5 WiEReG befreit, weil die im Firmenbuch vorhandenen Daten über ihre wirtschaftlichen Eigentümer zu übernehmen seien.

Dem ist entgegenzuhalten, dass nach § 6 Abs 2 WiEReG eine Übernahme der im Firmenbuch eingetragenen Gesellschafter bzw Geschäftsführer als wirtschaftliche Eigentümer nur dann in Betracht kommt, wenn alle Gesellschafter einer GmbH natürliche Personen sind. Auf die revisionswerbende GmbH traf dies im Zeitpunkt der Erlassung des Zwangsstrafenbescheides nic...

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