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SWK 10, 1. April 2024, Seite 523

Vorliegen einer Behinderung für Zeiträume vor der Ausstellung eines Behindertenpasses

Entscheidung: Ra 2023/13/0025 (Zurückweisung der Parteirevision).

Normen: §§ 34, 35 EStG.

Sachverhalt und Verfahren: Ein Steuerpflichtiger machte außergewöhnliche Belastungen für das Jahr 2015 geltend, die vom Finanzamt aufgrund der Unterschreitung des Selbstbehalts nicht anerkannt wurden.

Der Steuerpflichtige erhob dagegen Beschwerde und beantragte zugleich die Wiederaufnahme der Einkommensteuerverfahren 2012 bis 2014. Er sei körperlich behindert, was durch Ausstellung eines Behindertenpasses – nach Erstellung eines entsprechenden Gutachtens – im Jahr 2016 nachgewiesen werden könne.

Das Finanzamt wies die Wiederaufnahmeanträge ab.

Das BFG wies die Beschwerden ab und führte aus, das im Jahr 2016 erstellte Gutachten des Sozialministeriumsservice enthalte keine Aussage für vergangene Zeiträume. Zudem sei dem Steuerpflichtigen sein schlechter Gesundheitszustand bekannt gewesen, womit diese Tatsache nicht neu hervorgekommen sei.

Rechtliche Beurteilung: Gemäß § 303 Abs 1 lit b BAO kann auf Antrag einer Partei ein durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren wiederaufgenommen werden, wenn Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen sind und die Kenntnis dieser Umstände a...

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