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SWK 10, 1. April 2024, Seite 516

Energiegroßhandelsmarkt in der EU

Am hat der Rat der EU eine neue Verordnung angenommen, mit der die Überwachung des Energiegroßhandelsmarkts in der EU gestärkt und ein offener und fairer Wettbewerb auf den Energiegroßhandelsmärkten gewährleistet wird.

Für Marktteilnehmer in der EU, die in einem Drittland ansässig sind, gelten künftig klarere und strengere Anforderungen. Sie müssen künftig in dem Mitgliedstaat, in dessen Energiegroßhandelsmarkt sie tätig sind, durch ein schriftliches Mandat einen Vertreter benennen, der dann befugt ist, im Namen des Marktteilnehmers zu handeln. Die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) erhält erweiterte Befugnisse.

Die Verordnung wird nun unterzeichnet und im Amtsblatt der EU veröffentlicht. 20 Tage später tritt sie in Kraft.

Link zur Pressemitteilung: https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2024/03/18/wholesale-energy-markets-council-adopts-law-to-protect-against-market-manipulation/.

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