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IRZ 4, April 2024, Seite 159

Instandhaltungen im Rahmen von Leasingverträgen

Martin Schmidt

Das Zusammenspiel aus der Bilanzierung von Vermögenswerten einerseits und von Verpflichtungen in Bezug auf diese Vermögenswerte andererseits kann Zweifelsfragen aufwerfen. Derlei Verpflichtungen können sich nicht nur aus dem Gesetz (z.B. Rekultivierungsverpflichtungen, verpflichtende Instandhaltungen) ergeben, sondern auch auf vertraglicher Grundlage bestehen, beispielsweise wenn die Vermögenswerte gemietet sind.

Der nachfolgende Beitrag betrachtet beispielhaft die Bilanzierung von Instandhaltungen bei Flugzeugen und ist typisch für die europäische Luftfahrtindustrie. Die Ausführungen lassen sich aber auf Instandhaltungsverpflichtungen bei anderen Vermögenswerten, ob gemietet oder erworben, übertragen und sind nicht auf die Luftfahrtindustrie beschränkt.

1. Sachverhalt

Die Fluggesellschaft Solid-Fly AG verwendet sowohl eigene Flugzeuge als auch Flugzeuge, die ihr im Wege des Leasings zur Nutzung überlassen werden.

Gemäß Instandhaltungsprogramm sind in bestimmten Intervallen Instandhaltungsmaßnahmen durchzuführen. Diese Intervalle sind abhängig vom Flugzeugtyp und der Nutzung. Annahmegemäß

ist eine sog. größere Überholung (früher auch als „C-Check“ bezeichnet) bei dem von der Solid-Fly e...

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