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BFGjournal 3, März 2024, Seite 115

Beurteilung der Ansässigkeit nach dem DBA USA anhand des gewöhnlichen Aufenthalts

Petra Vrignaud

Das vorliegende Judikat befasst sich mit der Frage der Ansässigkeit im Falle eines befristeten Aufenthalts in den USA. In (teilweiser) Abkehr von der bisherigen Judikatur ging das Gericht im konkreten Fall von einem Ansässigkeitswechsel in die USA aus, auch wenn der Aufenthalt letztlich nur zwei Jahre betrug und der österreichische Wohnsitz beibehalten wurde. Die Beurteilung erfolgte dabei anhand des Kriteriums des gewöhnlichen Aufenthalts.


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RV/7100991/2021; Revision (Amtsrevision) beim VwGH anhängig zur Zahl Ra 2023/13/0186.
§ 26 Abs 1 BAO, § 1 Abs 1 EStG 1988; Art 4, 4 Abs 3 lit b und 15 DBA USA (E)

1. Der Fall

Der Beschwerdeführer war im Rahmen einer Konzernversetzung zwei Jahre lang für eine US-amerikanische Konzerngesellschaft seines österreichischen Arbeitgebers tätig. Zu diesem Zweck übersiedelte er mitsamt der Familie (Ehefrau, Kinder und Haustiere) in die USA. Für die Unterkunft in den USA schloss er einen befristeten Mietvertrag ab. Die Kinder besuchten im gegenständlichen Zeitraum eine US-Schule, die Ehefrau schloss eine Yoga-Ausbildung ab und gab unentgeltlich Yoga-Unterricht. Das in Österreich befindliche Einfamilienhaus wurde lediglich als Nebenwohnsitz geführt. Während seines US-Aufenthalts un...

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