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GesRZ 1, Februar 2024, Seite 4

FMA-Prüfungsschwerpunkte betreffend das Abschlussjahr 2023 (Enforcement)

Die FMA hat gem § 1 Abs 2 RL-KG die jährlichen Prüfungsschwerpunkte für das Enforcement festzulegen und zu veröffentlichen. Die FMA veröffentlichte am die Prüfungsschwerpunkte für Geschäftsjahre, die zum oder später enden.

Für die finanzielle Berichterstattung von Konzernabschlüssen nach den IFRS sollen ua die klimabezogenen Belange im Vordergrund stehen. Hier sei insb zu beachten, dass die Anforderungen bezüglich klimabezogener Belange, die bereits in den beiden Vorjahren als einer der Prüfungsschwerpunkte definiert wurden, auch weiterhin als Schwerpunkte gelten. Für die Verlässlichkeit des Abschlusses für die Abschlussadressaten sei nach der FMA ein besonderes Augenmerk auf die konsistente Behandlung der klimabezogenen Belange in der finanziellen Berichterstattung mit jener in der nichtfinanziellen BeS. 5 richterstattung zu legen. Die Unternehmen sollen auch eine umfassende qualitative und quantitative Analyse und Beschreibung hinsichtlich der wichtigsten Risiken und Ungewissheiten bezüglich klimabezogener Belange vornehmen. Die FMA stellt klar, dass ein Erwerb von CO2-Zertifikaten die Notwendigkeit einer zu passivierenden Rückstellung aufgrund einer rechtlichen ...

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