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GesRZ 1, Februar 2024, Seite 2

Update: Informationsfreiheitsgesetz

Wie in dieser Rubrik berichtet, langte am die Regierungsvorlage für das Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert und ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG) erlassen wird, im Nationalrat ein. Das Vorhaben geht auf das Regierungsprogramm 2020 – 2024 zurück, wonach ein möglichst weitgehender Zugang zu staatlichen Informationen umgesetzt werden soll. Die Regierungsvorlage sieht einerseits Anpassungen im B-VG vor; so soll die Amtsverschwiegenheit entfallen und eine aktive Informationspflicht für gewisse staatliche Stellen bestehen. Andererseits sollen durch die Schaffung des IFG die Informationspflicht selbst, das Verfahren, die privaten Informationspflichtigen sowie die Beratung und Unterstützung durch die Datenschutzbehörde geregelt werden.

Die Regierungsvorlage wurde am im Nationalrat und am im Bundesrat beschlossen.

Rubrik betreut von: Thomas Barth und Benedikt Hirschler
Dr. Thomas Barth ist Leiter der Geschäftsstelle der ÜbK. Mag. Benedikt Hirschler ist Universitätsassistent (prae doc) am Institut für Unternehmensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien.
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