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ZWF 5, September 2023, Seite 202

Verschärfung des strafrechtlichen Geheimnisschutzes

Kleine Änderungen mit großer Wirkung?

Alexander Kern

Mit BGBl I 2023/99 hat sich der Gesetzgeber sowohl mit Blick auf das aktuelle Regierungsprogramm als auch auf die (primär das Zivilrecht betreffende) UWG-Novelle 2018 dazu entschlossen, ua (auch) bei sogenannten Geheimnisschutzdelikten strafschärfend einzugreifen. Die Änderungen sind mit in Kraft getreten. Dieser Beitrag befasst sich nicht nur mit den (überschaubaren) materiell-rechtlichen Änderungen, sondern auch mit den prozessualen Auswirkungen dieser Novellierung.

1. Grundlegendes

Das Regierungsprogramm 2020–2024 sieht ua die „Prüfung von strafrechtlichen Bestimmungen, die Einfluss auf den Wirtschaftsstandort haben (verstärkter Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie Novellierung der Bestimmungen über Industriespionage)“ vor. Dieser Programmpunkt ist wohl auch vor dem Hintergrund der UWG-Novelle 2018 zu sehen, mit der die am verabschiedete Richtlinie (EU) 2016/943 über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung umgesetzt wurde. Wenngleich die UWG-Novelle 2018 in Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 nur die Implementierung von zivilrechtlichen Best...

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