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ZWF 4, Juli 2023, Seite 182

Privatgutachter; Privatgutachten; Privatsachverständige; Sachverständige; Gegenäußerung; Beweisantrag

ZWF Redaktion

§§ 125127, 222, 249 StPO

Wiesinger/Surböck, Zur Verwendung von Privatsachverständigen im Strafverfahren, JSt 2023, 92

Insbesondere in komplexen Wirtschaftsstrafsachen basiert die Anklage in der Regel auf einem Sachverständigengutachten. Essenzieller Bestandteil der Verteidigungsstrategie ist daher regelmäßig der Versuch, Anklage und Sachverständigengutachten durch ein Privatgutachten zu entkräften. Nachdem lange Zeit umstritten war, ob Privatgutachten überhaupt eine (prozessuale) Bedeutung zukommt, ist spätestens seit dem Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2014 klar, dass solche „Stellungnahme(n) samt Schlussfolgerungen einer Person mit besonderem Fachwissen“ – wie sie das Gesetz nennt – einen Platz im gerichtlichen Strafverfahren haben. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, wie Privatgutachten von der Verteidigung im Einklang mit der herrschenden Rechtsprechung sinnvoll verwendet werden können.

Rubrik betreut von: Mario Schmieder / Norbert Wess
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